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TWKW Trinkwasserkraftwerke Niedergesteln AG

Aktionäre
EnAlpin AG 40%
Einwohnergemeinde Niedergesteln 51%
Burgergemeinde Niedergesteln 9%

Am 20. Juni 2007 wurde in Niedergesteln die TWKW Trinkwasserkraftwerke Niedergesteln AG gegründet. Die Einwohnergemeinde Niedergesteln war bei der Gründung mit 51% und die EnAlpin AG mit 49% am Aktienkapital von 1’500'000 Fr. beteiligt. Die Burgergemeinde Niedergesteln machte mit Partnervertrag vom 28. Mai 2008 von ihrem Recht Gebrauch, von der EnAlpin 9% Aktien zu erwerben.

Zweck der TWKW ist die Gewinnung elektrischer Energie und deren Verwertung. Die Urversammlung der Gemeinde Niedergesteln stimmte am 17. Juni 2007 der Realisierung der zwei Kraftwerkstufen mit 90%-Ja-Stimmen zu. Dies bedeutet Investitionskosten von ca. 8.6 Millionen Franken. Die Gemeinde erteilte der TWKW die nötigen Konzessionen zur Wasserkraftnutzung. In einem ersten Schritt wurde die Turbinierung des Trinkwassers der Gemeinde Niedergesteln auf der unteren Stufe Tatz – Niedergesteln realisiert. Die Inbetriebnahme erfolgte im Mai 2008. In einer zweiten Etappe wurde die obere Kraftwerkstufe Chiemattbodu – Tatz gebaut, die im November 2008 in Betrieb ging.

Die beiden Kraftwerke produzieren rund 5.2 Millionen Kilowattstunden elektrische Energie aus erneuerbarer und umweltfreundlicher Wasserkraft. Die Produktion elektrischer Energie kann gleichzeitig mit der Trinkwasserversorgung und der Berieselung kombiniert werden. Der Jahresverbrauch an elektrischer Energie in der Gemeinde Niedergesteln beträgt gegenwärtig ca. 3.2 Millionen Kilowattstunden.

Die Solaranlagen auf dem Feuerwehrlokal (5.28 kWp), Reservoir (6.72 kWp) und Schulhaus (94.0 kWp) erzeugen ca. 110 MWh.

Die Realisierung von Kleinwasserkraftwerken liegt ganz im Sinne der eidgenössischen Gesetzgebung, welche die Kleinwasserkraftwerke bis 10 MW fördert, indem die eingespeiste Energie derart vergütet wird, dass sich die Realisierung derartiger Kraftwerke wirtschaftlich rechnet. Finanziert wird diese Vergütung durch einen Zuschlag auf die Kosten, die nicht durch Marktpreise gedeckt sind. Diese gesamtschweizerische Abgabe wird auf den Endkunden überwälzt.